Barrierefreiheit im Netz ist kein optionales Feature mehr. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurden seit dem 28. Juni 2025 verbindliche Anforderungen an digitale Produkte und Dienstleistungen wirksam, die auch zahlreiche Websitebetreiber unmittelbar betreffen. Wer einen Onlineshop betreibt, Terminbuchungen anbietet oder andere Transaktionsmöglichkeiten für Endkunden bereitstellt, muss handeln. Dieser Artikel erklärt dir die rechtlichen Grundlagen, die technischen Anforderungen und die konkreten Schritte, die du jetzt einleiten solltest.
Inhaltsverzeichnis
- Hintergrund: Vom European Accessibility Act zum BFSG
- Welche Websites fallen unter das BFSG?
- Wer ist vom BFSG ausgenommen?
- Technischer Rahmen: WCAG als Referenzstandard
- Die vier POUR-Prinzipien im Detail
- Konkrete Umsetzungsmaßnahmen für deine Website
- Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Mechanismus
- Konsequenzen bei Nichteinhaltung
- Dein Fahrplan zur barrierefreien Website
- Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal deiner digitalen Präsenz
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Hintergrund: Vom European Accessibility Act zum BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA), einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019. Der vollständige Titel lautet: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Der Bundestag hat das Gesetz am 20. Mai 2021 verabschiedet, die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 22. Juli 2021. Die fast vierjährige Übergangsfrist endet am 28. Juni 2025.
Das BFSG verfolgt ein klares Ziel: Die diskriminierungsfreie Teilhabe aller Menschen an digitalen und physischen Angeboten, unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen. Im Kontext von Websites bedeutet das, dass digitale Angebote so gestaltet sein müssen, dass sie beispielsweise auch von blinden, sehbehinderten, gehörlosen oder motorisch eingeschränkten Personen vollständig genutzt werden können.
Welche Websites fallen unter das BFSG?
Das Gesetz richtet sich an privatwirtschaftliche Unternehmen, die in der Gesetzesterminologie als Wirtschaftsakteure bezeichnet werden. Entscheidend ist, ob deine Website unter die in Paragraf 1 Absatz 3 BFSG definierten Dienstleistungen fällt. Die zentrale Kategorie für Websitebetreiber sind dabei die sogenannten Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Darunter fällt jede Website, über die Verbraucher geschäftliche Transaktionen durchführen können.
Das umfasst in der Praxis deutlich mehr als reine Onlineshops. Die offiziellen Leitlinien zur Anwendung des BFSG stellen klar, dass auch Websites mit Kontaktformularen, Online-Terminbuchungen oder anderen interaktiven Funktionen betroffen sein können. Ein anschauliches Beispiel aus den Leitlinien: Bereits die Website eines Friseurgeschäfts, das eine Online-Terminbuchung anbietet, fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Darüber hinaus sind Webpräsenzen von Telekommunikationsanbietern, Personenbeförderungsdiensten und Banken ausdrücklich einbezogen.
Wer ist vom BFSG ausgenommen?
Es gibt klare Ausnahmen. Nicht betroffen sind rein private Websites, B2B-Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten, sowie Kleinstunternehmen. Als Kleinstunternehmen im Sinne des BFSG gelten Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro. Beachte, dass beide Kriterien gleichzeitig erfüllt sein müssen.
Für bestehende Inhalte gilt eine Bestandsschutzregelung: Webinhalte wie Videos oder Dokumente, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, müssen nicht rückwirkend angepasst werden. Das gilt allerdings nicht für Seiten mit interaktiven Elementen wie Kontaktformularen oder Buchungsfunktionen. Diese müssen in jedem Fall den Anforderungen entsprechen.
Technischer Rahmen: WCAG als Referenzstandard
Das BFSG verweist für die technische Umsetzung barrierefreier Webinhalte im Wesentlichen auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in den Versionen 2.1 und 2.2, die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden. Der relevante Konformitätsgrad für die Einhaltung des BFSG ist die Stufe AA. Die WCAG definieren drei Konformitätsstufen: A als Minimalstandard, AA als empfohlener Standard und AAA als höchste Stufe. Für die gesetzliche Compliance reicht AA aus, höhere Konformität ist natürlich nicht verboten.
Die WCAG strukturieren barrierefreies Webdesign anhand von vier Grundprinzipien, die als POUR-Prinzipien bekannt sind: Perceivable (Wahrnehmbarkeit), Operable (Bedienbarkeit), Understandable (Verständlichkeit) und Robust (Robustheit). Diese Prinzipien bilden den Rahmen, innerhalb dessen konkrete Erfolgskriterien definiert sind.
Die vier POUR-Prinzipien im Detail
Wahrnehmbarkeit
Alle Inhalte und Oberflächenkomponenten müssen so bereitgestellt werden, dass sie von jedem Nutzer wahrgenommen werden können. Das betrifft insbesondere nicht-textuelle Inhalte wie Bilder, Grafiken, Videos und Audiodateien. Bilder benötigen aussagekräftige Alt-Texte, Videos erfordern Untertitel und idealerweise Transkripte. Screenreader müssen in der Lage sein, sämtliche funktionalen und interaktiven Elemente korrekt auszulesen, was eine saubere semantische HTML-Struktur voraussetzt.
Bedienbarkeit
Alle Funktionen deiner Website müssen auch für Menschen mit motorischen oder sensorischen Einschränkungen nutzbar sein. Eine zentrale Anforderung ist die vollständige Tastaturbedienbarkeit: Jeder Link, jedes Formularfeld, jede Schaltfläche muss ohne Maus erreichbar und bedienbar sein. Der aktuelle Fokus bei der Tastaturnavigation muss jederzeit sichtbar sein. Interaktionselemente brauchen ausreichend große Klickflächen, und zeitkritische Aktionen sollten vermieden oder konfigurierbar gestaltet werden.
Verständlichkeit
Inhalte und Bedienelemente müssen für alle Nutzer verständlich sein. Das beginnt bei einer klaren, möglichst einfachen Sprache und erstreckt sich auf eine konsistente Navigation, vorhersehbares Verhalten von Bedienelementen und hilfreiche Fehlermeldungen in Formularen. Die Seitensprache sollte im HTML korrekt deklariert sein, damit assistive Technologien die Inhalte in der richtigen Sprache wiedergeben.
Robustheit
Deine Website muss von verschiedensten Endgeräten und assistiven Technologien zuverlässig interpretiert werden können. In der Praxis bedeutet das vor allem: valides, semantisch korrektes HTML, korrekte Verwendung von ARIA-Attributen wo nötig und ein konsequentes Testen mit verschiedenen Screenreadern und Browserkombinationen. Eine technisch saubere Codebasis ist hier die Grundvoraussetzung.
Konkrete Umsetzungsmaßnahmen für deine Website
Aus den WCAG-Erfolgskriterien auf Stufe AA lassen sich konkrete technische und gestalterische Maßnahmen ableiten, die du auf deiner Website umsetzen solltest.
Beim Thema Alternativtexte und Medien geht es darum, dass jedes informationstragende Bild einen beschreibenden Alt-Text erhält. Dekorative Bilder sollten mit einem leeren Alt-Attribut versehen werden, damit Screenreader sie überspringen. Videos benötigen synchrone Untertitel, und für Audio- und Videoinhalte sollten Transkripte bereitgestellt werden. Achte darauf, dass eingebettete Medienplayer selbst tastaturbedienbar sind.
Für Struktur und Navigation gilt: Verwende eine logische Überschriftenhierarchie von H1 bis H6 und setze semantische HTML-Elemente wie nav, main, article und aside ein. Eine konsistente Seitenstruktur hilft sowohl Screenreader-Nutzern als auch der Suchmaschinenoptimierung. Der Fokus-Indikator bei Tastaturbedienung darf nicht durch CSS unterdrückt werden.
Hinsichtlich Kontrast und Typografie verlangt die WCAG AA ein Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text. Schriftgrößen sollten in relativen Einheiten wie em oder rem definiert sein, damit Nutzer sie im Browser skalieren können. Idealerweise bietest du verschiedene Darstellungsoptionen an, etwa einen Modus mit erhöhtem Kontrast. Informationen dürfen niemals ausschließlich über Farbe vermittelt werden, sondern müssen zusätzlich durch Texte, Icons oder Muster unterscheidbar sein.
Bei Formularen und interaktiven Elementen ist darauf zu achten, dass jedes Eingabefeld ein programmatisch zugeordnetes Label besitzt. Fehlermeldungen sollten konkret beschreiben, was falsch ist und wie der Nutzer den Fehler beheben kann. Pflichtfelder müssen nicht nur farblich, sondern auch textlich als solche erkennbar sein. Alle interaktiven Elemente brauchen ausreichend große Klickbereiche von mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel gemäß WCAG 2.2.
Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Mechanismus
Neben der technischen Umsetzung verlangt das BFSG zwei zusätzliche Pflichten, die du nicht übersehen solltest. Du musst eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf deiner Website veröffentlichen. Diese Erklärung beschreibt, welche Maßnahmen du zur Sicherstellung der Barrierefreiheit ergriffen hast und welche Bereiche deiner Website gegebenenfalls noch nicht vollständig barrierefrei sind. Die Erklärung selbst muss barrierefrei zugänglich sein.
Zusätzlich musst du eine Kontaktmöglichkeit bereitstellen, über die Nutzer Barrieren melden können. Das kann ein dediziertes Kontaktformular, eine E-Mail-Adresse oder ein anderer leicht auffindbarer Kommunikationskanal sein. Entscheidend ist, dass dieser Feedback-Mechanismus selbst barrierefrei nutzbar und gut auffindbar ist, beispielsweise im Footer jeder Seite.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Das BFSG ist kein zahnloses Gesetz. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde kann bei festgestellten Verstößen zunächst eine Nachbesserung anordnen. Kommt ein Websitebetreiber dieser Aufforderung wiederholt nicht nach, droht die Einstellung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Darüber hinaus qualifiziert Paragraf 37 BFSG vorsätzliche und fahrlässige Verstöße als Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden können. Auch wenn in der Anfangsphase eine gewisse Kulanz seitens der Behörden erwartet wird, solltest du das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Dein Fahrplan zur barrierefreien Website
Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme. Prüfe, ob deine Website überhaupt in den Anwendungsbereich des BFSG fällt. Wenn du unsicher bist, ziehe eine Rechtsberatung hinzu oder wende dich an die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit. Anschließend solltest du den Ist-Zustand deiner Website systematisch analysieren. Tools wie das WAVE Web Accessibility Evaluation Tool oder die BITV-Selbstbewertung geben dir erste automatisierte Hinweise auf Problemstellen. Automatisierte Tests decken allerdings nur etwa 30 bis 40 Prozent aller möglichen Barrieren auf. Ergänze sie durch manuelle Tests, beispielsweise mit dem Schnelltest barrierefreie Webseite der Stiftung Barrierefrei Kommunizieren oder der Checkliste der Aktion Mensch.
Auf Basis der Analyse erstellst du einen priorisierten Maßnahmenplan. Beginne mit den gravierendsten Barrieren, also fehlende Alt-Texte, nicht tastaturbedienbare Navigation, unzureichende Kontraste, und arbeite dich zu den feineren Anpassungen vor. Bei umfangreicheren Websites oder komplexen Webanwendungen ist die Einbindung spezialisierter Webentwickler dringend empfehlenswert. Der Stichtag 28. Juni 2025 lässt wenig Spielraum für Verzögerungen.
Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal deiner digitalen Präsenz
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein handfester Vorteil für deine Website. Semantisch sauberer Code, klare Strukturen und gut beschriebene Inhalte wirken sich positiv auf dein Suchmaschinenranking aus, denn viele Barrierefreiheits-Kriterien überschneiden sich mit SEO-Best-Practices. Eine barrierefreie Website erreicht zudem eine größere Zielgruppe und signalisiert professionellen Umgang mit digitaler Kommunikation.
Wenn du deine Website grundlegend überarbeiten oder neu aufsetzen musst, lohnt es sich, Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken. Die Webhosting-Pakete und WordPress-Hosting-Lösungen von dogado bieten dir eine performante und technisch solide Grundlage, auf der du eine WCAG-konforme Website aufbauen kannst. Nutzt du den Homepage-Baukasten von dogado, profitierst du von Templates, die bereits grundlegende Barrierefreiheitsstandards berücksichtigen. Für die anschließende Sichtbarkeit deiner barrierefreien Seite unterstützen dich die SEO-Dienstleistungen von dogado dabei, technische SEO-Faktoren und Accessibility-Anforderungen aufeinander abzustimmen.
Ob du eine bestehende Website anpassen oder ein neues Projekt starten willst: Setze das Thema Barrierefreiheit jetzt auf deine Prioritätenliste. Die Frist läuft, und eine durchdacht umgesetzte barrierefreie Website ist eine Investition, die sich über die gesetzliche Compliance hinaus auszahlt.
Homepage Baukasten: Deine Website mit dogado
Gestalte deine Website genauso, wie du sie dir vorstellst. Mit dem Drag-and-drop-Editor platzierst du Texte, Bilder und weitere Elemente mühelos an der gewünschten Stelle – ganz ohne eine einzige Zeile Code.